Welche Unterlagen werden zum Leasing benötigt?
Wer die Möglichkeit des Autoleasings für sich in Anspruch nehmen möchte, muss dem jeweiligen Leasing Unternehmen natürlich auch die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Ohne vollständige Dokumente ist es nicht möglich, über den Leasingantrag positiv zu entscheiden. In meinem Artikel gehe ich daher auf alle wichtigen Einzelheiten ein und zeige meinen Lesern, auf welche Unterlagen und besonderen Dinge es bei einem Antrag in der Praxis unbedingt zu achten gilt.
Was ist eigentlich Autoleasing?
Zunächst gilt es natürlich zu berücksichtigen, worum es sich beim Auto Leasing in der Praxis eigentlich handelt. Hierdurch besteht die Möglichkeit, gegen eine monatliche Zahlung einen Neuwagen zu erhalten und diesen für die festgelegte Leasingzeit zu verwenden. Der gesamte Prozess kann in diesem Zusammenhang mit der klassischen Mietwohnung verglichen werden.
Neben dem standardmäßigen Auto Leasing bietet beispielsweise auch das Kilometerleasing eine sehr interessante Alternative. Etliche Autohäuser bieten den Leasingnehmern im Anschluss die Möglichkeit, gegen eine Restzahlung das zuvor geleaste Fahrzeug zu übernehmen. Auto Leasing bietet daher eine besonders interessante Alternative zu einem klassischen Kauf oder der Finanzierung einer Bank.
Damit dieses Vorhaben in der Praxis allerdings gelingen kann, müssen im Vorfeld unbedingt die geforderten Unterlagen vollständig eingereicht werden. In diesem Zusammenhang gilt es grundsätzlich zwischen dem Auto Leasing für Privatkunden und für Geschäftskunden zu unterscheiden. In meinem Artikel führe ich genau auf, auf welche Dinge zu achten gilt und wo in der Praxis letztendlich die Unterschiede zwischen beiden Kundengruppen liegen.
Privat Leasing
Beim Privatleasing stellt eine Privatperson einen entsprechenden Antrag. Dabei ist in der Praxis auf einige wichtige Dokumente zu achten, welche dem Leasing-Unternehmen vollständig eingereicht werden müssen.
- Selbstauskunft: Die Selbstauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse muss selbstverständlich eingereicht werden. Dies ist besonders wichtig, damit das Leasingunternehmen sich einen genauen Eindruck von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Privatperson verschaffen kann.
- Personalausweis: Damit die Identität bereits im Vorfeld lückenlos bestätigt werden kann, ist ein gültiger Personalausweis oder alternativ auch Reisepass einzureichen. Dabei ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass das Ausweisdokument noch nicht abgelaufen ist und alle erforderlichen Daten enthält.
- Aufenthaltsgenehmigung: Wer nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, muss zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Dies ist besonders wichtig, damit anschließend positiv über den Leasingantrag entschieden werden kann.
- Einkommensnachweise: Das Leasing-Unternehmen muss sich natürlich auch einen genauen Eindruck darüber verschaffen, ob die monatlichen Leasingraten auch zuverlässig durch den Leasingnehmer zurückgezahlt werden können. Daher ist es erforderlich, die letzten drei Einkommensnachweise des Arbeitgebers vollständig einzureichen.
- SCHUFA-Auskunft: Um einen Leasingvertrag als Privatperson erfolgreich abzuschließen, muss natürlich auch der Score im Ranking der SCHUFA einen positiven Wert vorweisen.
Geschäftskunden Leasing
Für Geschäftskunden ist das Auto Leasing natürlich eine ganz besonders interessante Möglichkeit. Die monatlichen Leasingkosten können nämlich bequem als Betriebsausgaben verbucht werden. Somit bieten sich zusätzlich lukrative, buchhalterische Vorteile. Die folgenden Unterlagen müssen von Gewerbekunden vollständig eingereicht werden.
- Selbstauskunft: Zunächst ist es natürlich besonders wichtig, dass eine entsprechende Selbstauskunft eingereicht wird. Dies ist wichtig, damit sich bereits ein erster Überblick zu dem jeweiligen Gewerbebekunden verschafft werden kann.
- Ausweisdokumente: Der Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens muss natürlich auch ein gültiges Ausweisdokument einreichen. Auch in diesem Zusammenhang ist unbedingt darauf zu achten, dass es sich um einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass handelt. Bereits abgelaufene Dokumente können vom Leasing Unternehmen hingegen nicht akzeptiert werden.
- Auszug aus dem Handelsregister: Das Leasing-Unternehmen benötigt zusätzlich wichtige Auskünfte über das Unternehmen. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen: Wenn es sich um einen Gewerbekunden handelt, muss der Erfolg ebenfalls nachgewiesen werden. Um die Wirtschaftlichkeit der eigenen Firma unter Beweis zu stellen, müssen daher die letzten betriebswirtschaftlichen Auswertungen an das Leasingunternehmen übersendet werden.
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Diese Dokumente müssen vorhanden sein
In der Praxis ist es daher immer besonders wichtig, sämtliche Unterlagen vollständig einzureichen. Fehlende Unterlagen können den gesamten Prozess bis zur Entscheidung natürlich unnötig in die Länge ziehen. An dieser Stelle kann es auch besonders hilfreich sein, sich bereits im Vorfeld eine genaue Checkliste anzulegen.
Auf diese Art und Weise können sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden sicherstellen, den Antrag korrekt und mit allen erforderlichen Dokumenten einzureichen. Dies macht natürlich auch auf das Leasing-Unternehmen einen deutlich besseren Eindruck.
Unterschiedliche Dokumente für Privatkunden und Gewerbekunden
Sowohl Privatkunden als auch Gewerbekunden müssen bei der Beantragung des Leasings unbedingt darauf achten, sämtliche Dokumente vollständig und aktuell einzureichen. In der Praxis gibt es allerdings einige Details, welche Privatkunden von Geschäftskunden unterscheiden.
Geschäftskunden müssen beispielsweise zusätzlich betriebswirtschaftliche Auswertungen einreichen, um die Wirtschaftlichkeit des eigenen Unternehmens nachweisen zu können. Bei Privatkunden ist es hingegen erforderlich, die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vollständig einzureichen, damit im Anschluss positiv über den jeweiligen Leasingantrag entschieden werden kann. Eine positive Schufa Auskunft bildet dabei ebenfalls eine wichtige Grundlage.